Krieg dem Krieg

Aus der Präambel der Grundordnung der Universität Tübingen: „Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.“
von Peter Oliver Greza

Die Zivilklausel war eine der Forderungen der Kupferbau-Besetzer beim Bildungsstreik
2009. Sie sollte Forschung zu militärischen Zwecken an der Uni Tübingen verhindern.
Tatsächlich wurde ein entsprechender Absatz in die Grundordnung der Uni eingefügt. Damit scheinen die Protestierenden einen Erfolg erzielt zu haben. Erweckt dieser hinzugefügte Absatz doch beim ersten Durchlesen den Anschein, jede Beteiligung militärischer oder Militär-naher Organisationen müsste von nun an unterbunden werden.
Doch das Umschreiben der Grundordnung und das Durchsetzen derselben sind zwei Paar
Schuhe, meint Dr. Andreas Seifert, Vorstand der Informationsstelle Militarisierung e.V.
(IMI) in Tübingen.

„Wer glaubt, selbstständig denkende Drohnen wären zivil oder friedensfördernd, ist naiv.“

– Dr. Andreas Seifert, Vorstand der Informationsstelle Militarisierung e.V.

„Die Universität zieht sich aus der Verantwortung“, sagte Seifert. „Die Zivilklausel ist
noch kein Kriterium für die Uni Tübingen. Momentan finden Forschungen über Drohnen
und kognitive Systeme in Tübingen statt. Zwar liegt ein ziviles Mäntelchen über den
Projekten, doch wer glaubt, selbstständig denkende Drohnen wären zivil oder friedensfördernd, ist naiv.“ Daneben wurde 2011 auch die Untersuchung von Organophosphaten, die sowohl in Pestiziden als auch in chemischen Kampfstoffen zu finden sind, vom Bundesverteidigungsministerium mit über 450.000 Euro unterstützt.
Dass diese Projekte die einzigen sind, die nicht mit der Zivilklausel zu vereinbaren
sind, ist unwahrscheinlich. Es besteht keinerlei Transparenz über stattfindende Forschungen und deren Fördermittel. Weder das Rektorat noch Fakultäten geben Auskunft über aktuelle Projekte.
Dabei scheint es nicht so, als ob Geheimhaltung nötig sei. Am 15. April 2010 fand in
Tübingen das Sicherheitspolitische Forum statt. Sicherheitspolitik ist ein anderer Begriff
für die, nicht nur militärische, Verteidigung des eigenen Staates außerhalb des eigenen Hoheitsgebietes.
Das sicherheitspolitische Forum fand mit offizieller Unterstützung des Reservistenverbandes und der Universität Tübingen statt. Wohlgemerkt nach Einführung der Zivilklausel.
Die Proteste der Studenten waren erwartungsgemäß groß und wurden von den Veranstaltern stark verurteilt. Es ginge um die Abrüstung nuklearer Waffen und die Diskussion, wie man mit der Bedrohung durch atomare Vernichtungsgeräte umgehen solle. Vor allem wurde die Form des Protestes verurteilt.
Eine Veranstaltung des Tages, die vom Vorsitzenden der Münchner Sicherheitskonferenz
(MSC), ein Treffen von Sicherheitspolitikern, Militärs und Rüstungsindustrie, Wolfgang Ischinger, geführt wurde, konnte aufgrund der lauten und niveaulosen Zwischenrufe nicht sinnvoll stattfinden.
Die von den Veranstaltern als „kindisch handelnd“ bezeichneten Protestierenden formulierten ihren Protest im Nachhinein deutlicher. Bei einer Veranstaltung, bei der eine
Person wie Ischinger teilnimmt, sei eine differenzierte Diskussion über brisante Themen
nicht möglich. Ischinger ist bereits seit Jahren ein großer Befürworter von Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
Ischinger sei daher trotz Themen wie nuklearer Abrüstung eher ein „Frontkämpfer als
ein Friedensengel“. Die Protestierenden wollen nach eigenen Angaben aber keinesfalls die
Auseinandersetzung mit wichtigen Themen wie nuklearer Abrüstung verhindern, sondern
dagegen protestieren, wer sie behandelt und in welcher Form das geschieht.
Diese Kritik wurde 2011 erneut laut. An der Eberhard-Karls-Universität erhielt Ischinger
im Dezember 2010 eine Honorarprofessur. Das Thema seines im SS 2011 gehaltenen
Hauptseminars lautete „Internationale Krisendiplomatie“.
Doch Ischinger war nicht die einzige Person, gegen die sich die Proteste richteten. Die Bundeswehrangehörige Dr. Monika Lanik hielt, ebenfalls im SS 2011, ein Hauptseminar mit dem Thema „Angewandte Ethnologie und Militär“. Lanik arbeitet als Ethnologin im Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr.
Seifert aber sieht Bundeswehrangehörige als „ungeeignet, die notwendige inhaltliche
Debatte zu moderieren“. Die richtige Lösung wäre es gewesen, einen universitären
Dozenten für das Seminar einzustellen und Frau Lanik als Referentin hinzuzuziehen. So
hätte ebenfalls der Vorwurf verhindert werden können, die Veranstaltung sei Werbung für die Bundeswehr als Arbeitgeber.

„Nach Auffassung der MSC sollte die Zivilklausel so ausgelegt werden, dass das militärische Engagement und der Einsatz von Soldaten im Rahmen von UN-Friedensmissionen bejaht werden können.“

Wolfgang Ischinger, Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz

Tatsächlich erreichten die Protestierenden, dass die Veranstaltung im Vorhinein auf einer
Podiumsdiskussion und öffentlichen Informationsveranstaltung, abgehalten von der
Leitung der Abteilung Ethnologie an der Uni, diskutiert wurde. Dozentin Monika Lanik
versicherte auf der Veranstaltung unter anderem Transparenz bei der Beurteilung der
Seminararbeiten. Außerdem trauten sich die angemeldeten Seminarteilnehmer laut eigenen Aussagen durchaus eine kritische Auseinandersetzung mit den Seminarinhalten zu.
Die in die Kritik geratenen beteiligten Personen äußerten sich vorsichtig verteidigend.
„Nach Auffassung der MSC sollte die Zivilklausel so ausgelegt werden, dass das militärische Engagement und der Einsatz von Soldaten im Rahmen von UN-Friedensmissionen bejaht werden können“, erklärte Ischinger.
„Es ist doch gerade das Ziel solcher Missionen, der Bevölkerung in Krisengebieten eine
friedlichere Zukunft zu ermöglichen. Dieser Punkt entspricht doch dem Gedanken der
Zivilklausel.“
Bezogen auf die lautstarken Proteste während des Sicherheitspolitischen Forums 2010
sagte Ischinger: „Es ist bedauerlich, dass einzelne hier versucht haben, künstliche Feindbilder aufzubauen und unter dem Deckmantel der Zivilklausel Frieden zu predigen, gleichzeitig aber jeden Dialog zu verweigern. Eine sachliche und faire Diskussion statt politisch motivierter Polemik wäre wünschenswert. [Meine] Lehrveranstaltungen zur krisen- und konfliktpräventiven Diplomatie stehen natürlich nicht im Widerspruch zur Zivilklausel, egal wie man diese interpretieren möchte.“

Es ist nicht möglich, den genauen Zweck jeder Forschung zu erkennen.

 
Interessant ist, dass die Zivilklausel laut Seifert ebenfalls kein „Kontaktverbot“ darstellen
solle. Den Dialog wünschen also beide Seiten. Es bestehen allerdings unterschiedliche
Meinungen darüber, wie man diesen Dialog durchführen sollte.
Ebenso unterschiedlich sind die Meinungen über die Interpretation. Zwar empfinden sowohl Seifert als auch Ischinger den Wortlaut der Tübinger Zivilklausel als zu schwammig. Doch während die Befürworter eine striktere Auslegung und damit die totale Verbannung militärischer Forschung fordern, ruft Ischinger zu einer vorsichtigeren Interpretation auf: „Muss also alles abgelehnt werden, was in den Bereich Dual Use [Forschung, die sowohl für milit. als auch ziv. Zwecke benutzt werden kann] hereinreicht? Dann müsste sich die Uni Tübingen konsequenterweise wohl auch „entnetzen“, da es zum Beispiel das Internet ohne militärische Forschung nicht gegeben hätte.“
Es ist offensichtlich, dass diese Auslegung etwas weit geht, doch ebenso offensichtlich
ist, was Ischinger hiermit sagen möchte. Es ist nicht möglich, den genauen Zweck jeder
Forschung zu erkennen. Das weiß auch Seifert, der darauf plädiert, die Fördermittel für
Forschungen an der Uni Tübingen offen zu legen. Wird ein Projekt von der Bundeswehr,
also dem Verteidigungsministerium, oder einer privaten Sicherheitsfirma gesponsert, sei
Vorsicht geboten. Das kategorische Ausschließen bestimmter Forschungsbereiche sei „in
Zeiten knapper öffentlicher Haushalte und der globalen Konkurrenz von Hochschulen
und Forschungseinrichtungen“ (Ischinger) außerdem nicht unbedingt ratsam.
Im Gegenteil, fehlende Transparenz in der Forschung und provozierende oder unbedachte Entscheidungen führen auf beiden Seiten zu Frust, Unverständnis und fehlendem Blick für die eigentliche Sache, für die die Zivilklausel den Boden bereits geschaffen hat: Ein Umdenken und eine breitangelegte Diskussion mit Vertretern von Forschung, Universität, Regierung, Militär und Studenten über den Sinn und Zweck von Forschung zu militärischen Zwecken in Tübingen.
Ein erster Anfang hierfür wurde 2011 mit der Ringvorlesung im Studium Generale
gemacht. Die Veranstalter, der Politikwissenschaftler Thomas Nielebock und Simon
Meisch vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften, luden verschiedene
Referenten ein, Vorträge zum Thema zu halten. Obwohl auch bei dieser Veranstaltung
einige Schwierigkeiten entstanden, unter anderem wurde der ursprünglich als Auftaktredner vorgesehene Dietrich Schulze aufgrund eines strittigen Artikels wieder ausgeladen, ist doch ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden.

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