Endlich am Zug

Bereits in der letzten Ausgabe berichtete kupferblau über die geplante Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. Nun ist der Gesetzentwurf ausgearbeitet. Im Sommer dieses Jahres wird das Gesetz in Kraft treten. Für Tübingen kann das studentische Gremium im  Sommersemester 2013 Realität werden.

von Hannah Kommol, Isabel Kommol und Hannah Steinhoff

Umweltschutz, RAF-Terrorismus, Disco-Ära – in den 70er Jahren war die Welt im Umbruch. In ebendiesem Jahrzehnt verloren die Studenten in Baden-Württemberg ihre politische Stimme. Die damalige Verfasste Studierendenschaft wurde abgeschafft und an ihre Stelle traten die ASten. Letztere durften fortan lediglich bei kulturellen, musischen, sportlichen und sozialen Belangen tätig sein.

Nun scheint über 30 Jahre später die Zeit reif, den Studierenden wieder politisches Gehör an ihren Hochschulen zu verschaffen. Auch in Tübingen wird daher der noch bestehende AStA von der Verfassten Studierendenschaft abgelöst. Das Gesetz zur Verfassten Studierendenschaft wurde am 27. Juni 2012 im Landtag verabschiedet. Damit kehrt die politische Stimme der Studierenden an die Hochschulen zurück. Die Verfasste Studierendenschaft des 21. Jahrhunderts bekommt ein politisches Mandat. Dieses wird die Hochschulpolitik umfassen; ein allgemeinpolitisches Mandat ist durch den Gesetzentwurf nicht gedeckt.

Ein politisches Mandat

Rechtlich gesehen wird die Verfasste Studierendenschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit kann sie Verträge abschließen. Geht es nach den Mitgliedern des Tübinger Arbeitskreises „Zukunft der Studierendenvertretung“ (Ak ZSV), soll diese Neuerung allen Studierenden direkt zu Gute kommen. Als Körperschaft wäre es in Zukunft möglich, zum Beispiel in Verhandlung mit den Verkehrsbetrieben zu treten. Dann könnten die Studenten selbstständig eine Preissenkung des Semestertickets vorantreiben.

Eine weitere Änderung, die mit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft einhergeht, ist die Finanzautonomie. Der AStA verwaltet lediglich Geld, das ihm die Uni zur Verfügung stellt. Die Verfasste Studierendenschaft wird finanziell unabhängig sein. Dies geschieht durch einen Pflichtbeitrag.
Von diesem können aber Ausnahmen gemacht werden. Wer später nicht bezahlen
muss, ist noch unklar. Der Beitrag wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung von
fünf bis zehn Euro bewegen, eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Dennoch sieht Caroline Arnold, Mitglied im Ak ZSV, keine Gefahr, dass der Betrag unverhältnismäßig
hoch wird: „Der Gesetzentwurf verlangt, dass bei der Festlegung der Höhe ‚die sozialen
Belange der Studierenden‘ berücksichtigt werden. Zudem wird der Haushalt der
Verfassten Studierendenschaft vom Rektorat der Uni und dem baden-württembergischen Rechnungshof kontrolliert.“ Einmal festgelegt, ist die Beitragshöhe aber nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt. Sie kann jedes Jahr neu bestimmt werden. Der Beitrag wird zeitgleich mit den jedes Semester anfallenden
Verwaltungsgebühren bezahlt.

Finanzielle Unabhängigkeit – durch Pflichtbeitrag

Wie viel Geld die Verfasste Studierendenschaft einmal benötigen wird, steht in den
Sternen. Sebastian Boecker, ebenfalls vom Ak ZSV, meint: „Der Bedarf ist zurzeit sehr
schwer abzuschätzen, aber er wird über dem liegen, was dem AStA jetzt zur Verfügung
steht.“ Ausgabemöglichkeiten jedenfalls wird es zur Genüge geben. Schon die Verwaltung des neuen studentischen Gremiums sowie Serviceleistungen für die Studenten werden Geld kosten. Außerdem könnte die Uni den gesamten Hochschulsport der Verfassten Studierendenschaft übertragen.

Mit einem Gesamtbudget, das mehrere hunderttausend Euro umfassen wird, kommt den
Studenten, die sich in der Verfassten Studie-rendenschaft engagieren werden, eine große Verantwortung zu. Da interessiert besonders die Frage, wer den Kopf hinhalten muss, wenn das Geld oder ein Teil davon flöten wird. Würden einzelne Studenten Gelder veruntreuen, müssten diese persönlich haften. Sollte die Verfasste Studierendenschaft als Körperschaft haften müssen, würde sich das auf ihr bis dahin vorhandenes Vermögen beschränken. Caroline Arnold sieht auch hier kaum Gefahrenpotenzial: „Ein Haftungsfall wird kaum eintreten, weil der Haushalt überwacht wird. Und die Verfasste Studierendenschaft darf keine Schulden machen.“

Trotz aller Bemühungen ließen sich in anderen Bundesländern Konflikte nicht ganz
vermeiden. Wenn auch selten, wurde es doch schon so handfest, dass Studenten den Gang vor ein Gericht antraten. Gegenstand der Auseinandersetzungen waren meist Ausgaben oder Äußerungen, die das Mandat der Verfassten Studierendenschaft überschritten haben sollen. Um all dem vorzubeugen, kann eine Schlichtungskommission eingerichtet werden. Ob sie in Tübingen kommen wird, ist noch nicht entschieden.
Bisher konnten hilfesuchende Studenten die Beratung der AStA-Referenten in Anspruch
nehmen. Die Mitglieder des Ak ZSV wünschen sich auch unter der Verfassten Studierendenschaft ein Pendant zu diesem Angebot.

Studentischen Projekten, die momentan finanziell vom AStA unterstützt werden, soll
weiterhin Förderung zukommen. Welchen offiziellen Namen das neue Gremium in Tübingen tragen wird, bleibt abzuwarten. Und auch die Zukunft der FSVV ist noch ungewiss. Sie hat in grauer Vorzeit beschlossen, sich bei Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft selbst abzuschaffen.

Nächster Schritt: Urabstimmung über eine Satzung

Nun sind der Ak ZSV und diverse hochschulpolitische Gruppen mit der Ausarbeitung
von Satzungsentwürfen beschäftigt. Denn die Studierendenschaft ist gesetzlich verpflichtet, sich eine eigene Organisationssatzung zu geben. Einen Entwurf dafür kann jeder einbringen, der 150 Unterschriften für seinen Vorschlag vorweisen kann.
Die eingereichten Entwürfe werden unter Mitwirkung der studentischen Senatsmitglieder einer rechtlichen Prüfung durch das Rektorat der Uni unterzogen. Haben die Satzungsentwürfe diese Hürde passiert, werden sie veröffentlicht und die Studierenden haben die Möglichkeit, sich mit den unterschiedlichen Vorschlägen vertraut zu machen. Ab wann die Satzungsentwürfe einsehbar sein werden, ist noch unklar; spätestens aber wohl zu Beginn des WiSe 12/13. Insofern kann auch die Anzahl der zur Wahl stehenden Satzungsentwürfe bis dato noch nicht abgeschätzt werden. Sonja Völker hegt Bedenken hinsichtlich der Lesefreudigkeit ihrer Kommilitonen.

Denn wie die Gremienwahlen immer wieder eindrucksvoll beweisen, hält sich das hochschulpolitische Interesse vieler Studierender in äußerst engen Grenzen. Erhöht sich der Leseaufwand allein durch die schiere Menge der Satzungsentwürfe, reiche dies zur Abschreckung bereits aus. Denn wer sich ohnehin nicht für die hochschulpolitischen Geschehnisse interessiert, wird sich wohl kaum durch verschiedenste Satzungsentwürfe in eher unleserlichem Juristendeutsch wühlen.

Um dem entgegenzuwirken, ist ein Wahlkampf geplant. Bevor die einzelnen Satzungsentwürfe im WiSe 12/13 zur Wahl stehen werden, soll jeder die Möglichkeit haben, für sein Modell zu werben. „Wir wollen intensiv Werbung und Wahlkampf machen, um möglichst viele für die Urabstimmung zu gewinnen. Außerdem soll verdeutlicht werden, wofür die Pflichtbeiträge verwandt werden“, so Caroline Arnold. Dadurch, so hofft der Ak ZSV, werde die Akzeptanz unter den Studenten steigen.

Für die Wahl der Organisationssatzung ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Kommt
diese nicht zustande, wird in einer Stichwahl zwischen den beiden Satzungsentwürfen mit den meisten Stimmen entschieden. Das Erfordernis einer Mindestwahlbeteiligung konnte sich nicht durchsetzen, obwohl das Fehlen eines Quorums durchaus für Kontroversen hinsichtlich der demokratischen Legitimation sorgte. Dieser Verzicht stützt sich wohl auch auf das in der Online-Umfrage „Wir wollen deinen Kopf!“ erfragte Meinungsbild, bei dem 54,5% der Befragten ein Quorum ablehnten.

Kein leichter Weg zur Verfassten Studierendenschaft

Ist die Wahl schließlich auf eine Organisationssatzung gefallen, konstituiert sich die
Verfasste Studierendenschaft entsprechend. Dieser Vorgang ist im SoSe 13 geplant. Spätestens am 31.12.2013 muss er abgeschlossen sein. Ansonsten tritt eine gesetzlich festgelegte Interimslösung in Kraft.

Der Gesetzentwurf wurde vom baden-württembergischen Wissenschaftsministerium ausgearbeitet. Die studentische Mitwirkung am Entstehungsprozess beschränkte sich auf zwei Gespräche. Beteiligt war je ein Vertreter des RCDS, des Campusgrün, der Liberalen und der Jusos jeweils auf Landesebene. Ebenfalls anwesend waren jeweils eine Person der studentischen Gruppen AIESEC, Greening the University und Arbeiterkind. Zudem waren Vertreter der verschiedenen Hochschularten
Universität, Pädagogische Hochschule, Hochschule, Duale Hochschule und Musikund
Kunsthochschulen geladen. Die Liste hatte das Wissenschaftsministerium
zusammengestellt. Nach welchen Kriterien ist Sonja Völker allerdings vollkommen
schleierhaft. „Während auf die Fachschaften komplett verzichtet wurde, sind studentische Gruppen zum Zuge gekommen die prinzipiell wenig bis keine Berührungspunkte mit Hochschulpolitik haben.“ Aus diesem Grund hatte der Ak ZSV eine Anhörung mit den Studierendenvertretern aller baden-württembergischen Hochschulen gefordert.

Studentische Mitbestimmung beim Gesetzentwurf: nicht ganz einfach

Dem wollte jedoch niemand nachkommen und beim Ak ZSV entschied man sich daher,
andere Wege zu gehen. So streckten die Mitglieder ihre Fühler nach Ansprechpartnern

Die Weichen sind gestellt | Foto: H. Kommol
Die Weichen sind gestellt | Foto: H. Kommol

im baden-württembergischen Parlament aus. Die Grüne Hochschulgruppe etwa nahm Kontakt mit dem Landtagsabgeordneten Daniel Lede Abal auf. Zunächst waren die Bemühungen jedoch nur von mäßigem Erfolg gekrönt. Veränderungen wurden beispielsweise hinsichtlich der Fristen für die Einreichung der Satzungsentwürfe oder der Konstituierung der Verfassten Studierendenschaft vorgenommen.
Mitte Juni, kurz vor Verabschiedung des Gesetzes, konnte dann doch noch ein großer
Fortschritt verzeichnet werden. „Die ursprünglich obligatorische Einstellung eines
Haushaltesbeauftragten kann nun durch Antrag beim Wissenschaftsministerium verhindert werden“, so Lukas Kurz, Landeskoordinator der Juso-Hochschulgruppen.
Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, muss die Stelle des Haushaltsbeauftragten mit einer Person, welche die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst vorweisen kann, besetzt werden. Die Entlohnung richtet sich
dann nach den Tarifen für den öffentlichen Dienst. Nach Ansicht von Sebastian Boecker wäre in diesem Fall ein kaum zu stopfendes Loch in den Finanzen der Studierendenschaft vorprogrammiert. „Außerdem ist ein Haushaltsbeauftragter neben der Kontrolle durch Rektorat und Rechnungshof ohnehin überflüssig“, ergänzt Caroline Arnold.

Aus für Rätemodell

Die weiteren Hauptkritikpunkte blieben jedoch unverändert. So ist insbesondere die Beschneidung der studentischen Satzungsautonomie dem Ak ZSV ein Dorn im Auge. Denn der Gesetzentwurf enthält ein ausdrückliches Verbot von Wahlen durch Vollversammlungen und ein Gebot zur Direktwahl der studentischen Senats- und Fakultätsratsmitglieder.
Dies macht dem bisher gängigen offenen Fachschaftsmodell den Garaus.
Außerdem kritisiert der Ak, dass die Ausweitung der Themen, zu denen sich die Verfasste Studierendenschaft äußern darf, nicht weit genug gehe. „Wir wünschen uns, dass wir uns explizit zu allen Themen, die mit den Lebensumständen der Studierenden zu tun haben, Stellung nehmen dürfen.“ Dazu gehören Belange wie Wohnsituation und Mietpreise ebenso wie das Semesterticket. Besonders Letzteres sei ihr wichtig, sagt Sonja: „Das Semesterticket wollen wir auf jeden Fall, aber leider ist das Stichwort Mobilität im Gesetz nicht enthalten. In anderen Bundesländern, in denen sich die Studierenden selbst darum kümmern, reicht das Semesterticket deutlich weiter und ist verhältnismäßig günstiger.“

Semesterticket bald in studentischer Hand?

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Verhältnis, in dem die Verfasste Studierendenschaft zum Studentenwerk stehen wird. Für den Großteil der Aufgaben, welche die Verfasste Studierendenschaft in Zukunft beanspruchen kann, ist zurzeit das Studentenwerk zuständig. Laut Gesetzentwurf braucht die Verfasste Studierendenschaft die Zustimmung des Studentenwerks, wenn sie Aufgaben übernehmen oder Zusatzangebote schaffen möchte. Sollte das Studentenwerk unwillig sein, bisherige Aufgaben zu teilen oder abzutreten, könnte die Verfasste Studierendenschaft das Nachsehen haben.
Studierende, die sich nicht hochschulpolitisch engagieren, werden die Vorzüge der
Verfassten Studierendenschaft jedoch zunächst kaum spüren. Die Einrichtung von studentischen Beratungsangeboten zu BAföG, selbstverwalteten Cafés und eine Neuverhandlung des Semestertickets werden wohl noch einige Zeit brauchen.
So verschwinden die neuen Möglichkeiten der Verfassten Studierendenschaft auf den
ersten Blick hinter dem Semesterbeitrag. Maximal zehn Euro sind zwar keine hohe Summe im Vergleich zu den gerade abgeschafften Studiengebühren. Dennoch ist zu befürchten, dass dieser „Zwangsbeitrag“ bei den meisten Studierenden auf Ablehnung stoßen wird. Sich weigern diesen Beitrag zu zahlen, dürfen die Studierenden nämlich nicht. Sebastian Boecker hält dies für den einzig umsetzbaren Weg: „Wenn jeder austreten könnte, müssten wir dafür sorgen, dass Nicht-Mitglieder die Angebote der Verfassten Studierendenschaft nicht nutzen können. Das wäre zu kompliziert.
Außerdem werden alle Studierenden von den Änderungen profitieren.“
Die Frage bleibt: Ist die Vertretung der Studierenden bereit, die Verantwortung für bis zu 500.000 Euro jährlich zu übernehmen? Der RCDS, der sich gegen die Verfasste Studierendenschaft ausgesprochen hat, führt eine Reihe an Beispielen für Veruntreuungen von AStA-Geldern in anderen Bundesländern an.
Caroline Arnold sagt dazu: „Gemessen an der Anzahl der ASten in ganz Deutschland ist die Zahl der Veruntreuungsfälle gar nicht hoch.“

„Wir sind froh über die Einführung der Verfassten Studierendenschaft.“

– Sonja Völker, Vertreterin der Studierenden im Senat

Um Veruntreuungen vorzubeugen, befürworte sie zudem die Offenlegung aller verwendeten Gelder, auch wenn dies im Gesetz nicht vorgegeben sei. Viel mehr Mitbestimmung Auch wenn die Kritikpunkte, die der Ak auch auf der Internetseite der FSVV anführt, nach Ablehnung klingen, versichert Sonja Völker: „Wir sind froh über die Einführung der Verfassten Studierendenschaft.“ Das neue Modell biete den Studierenden viel mehr Möglichkeiten, mitzubestimmen, ohne außerhalb der politischen Strukturen der Universität zu stehen wie zurzeit die FSVV.Auch Caroline Arnold und Sebastian Boecker begrüßen die Änderungen grundsätzlich.
Denn auch wenn die Ausgestaltung des neuen Organs noch nicht ganz klar ist und der Ak mit einigen der gesetzlichen Vorgaben nicht zufrieden ist: Im Großen und Ganzen handelt es sich um einen Zugewinn an Einfluss für die Studierenden. Eine Verfasste Studierendenschaft, die mit einer legitimierten politischen Stimme für die Interessen der Studierenden eintritt, kann mehr erreichen, wenn es um das Semesterticket, die Wohnsituation oder die Regelstudienzeit in Bachelor- und Masterstudiengängen
geht. So ist es zumindest in anderen Bundesländern.
Viel zu diskutieren gibt es jedenfalls nicht mehr: Das Gesetz steht, die Verfasste Studierendenschaft kommt. Nur darüber, wie genau dieses Organ aussehen wird, kann noch abgestimmt werden, wenn im Winter bei der Urabstimmung verschiedene Satzungen zur Wahl stehen. Wer sich Gedanken über die Höhe des Semesterbeitrags und die angemessene Verwendung der Gelder macht, dem bleibt nur: sich über die Satzungen informieren, wählen gehen oder auch selbst aktiv werden.
Das wird in der Verfassten Studierendenschaft zwar nicht mehr ganz so einfach sein wie im jetzigen Rätemodell, dafür werden erheblich bedeutendere Entscheidungen anstehen.

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