Das vorläufige Wahlergebnis der studentischen VertreterInnen im Senat ist da! Auffällig ist die erneut niedrige Wahlbeteiligung: nur 11,8% aller Studierenden nahmen das demokratische Recht in Anspruch, ihre VertreterInnen für das wichtige Exekutivorgan zu wählen.
An der Aufteilung der von Studierenden besetzten Mandate im Senat ändert sich nichts: nach wie vor entsenden Die studentische Mitte (RCDS und LHG), die Juso Hochschulgruppe, die Grüne Hochschulgruppe und die Fachschaftenvollversammlung jeweils eineN VertreterIn in den Senat.
Den Vorsitz des Senats hat der Rektor der Universität, Prof. Dr. Bernd Engler, inne. Darin vertreten sind unter anderem auch die DekanInnen der Fakultäten, HochschullehrerInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und sonstige MitarbeiterInnen der Universität.
Das Landeshochschulgesetz gesteht dem Senat weitreichende Kompetenzen in der Gestaltung von Forschung, Lehre und Studium zu. In Artikel 19 heißt es:
„Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind.“
In der Vergangenheit wurde oftmals die relativ niedrige Repräsentation der Studierenden im Senat kritisiert. Denn: Immerhin sind Studierende die zahlenmäßig mit Abstand größte Statusgruppe der Uni. Mehr Mitbestimmungsrecht im Senat könnte ein effektives Mittel gegen das hochschulpolitische Ohnmachtsgefühl unter Studierenden sein und dazu führen, dass die Wahlbeteiligung steigt.
Titelbild: Creative Commons/ StuRa Uni-Wahlen 2018