Prüfung der Ract!-Finanzierung beantragt

In einem Antrag vom 13. Februar hat die LHG Tübingen eine Prüfung der Finanzierung für das jährlich stattfindende Ract!-Festival beantragt. Dabei soll es vor allem um Transparenz und Kompetenzen gehen.

Das Ract!-Festival ist wahrscheinlich das Festival Tübingens, bietet neben Bandauftritten auch zahlreiche politische Workshops an – und wird bisher vom Studierendenrat Tübingen, kurz StuRa, finanziell gefördert. Doch diese Art von Förderung wird nun infrage gestellt.

Prüfung notwendig

Nach Antrag der Liberalen Hochschulgruppe (LHG Tübingen) soll in der kommenden Sitzung des StuRa darüber entschieden werden, ob ein Gutachten über die Finanzierung durch den StuRa durchgeführt werden soll. Dabei gilt es zu untersuchen, ob der StuRa seine Kompetenzen und Aufgabenstellung überschreitet. Die LHG betont allerdings auch „mit Nachdruck“, dass es sich nicht um einen „Angriff gegen das Festival handelt.“

Vielmehr geht es der Hochschulgruppe dabei ums Prinzip: Der StuRa wurde in der Vergangenheit immer wieder für seine Intransparenz und die Probleme bei Finanzierungsanfragen kritisiert. Im Rahmen der Prüfung der Ract!-Finanzierung soll daher nicht nur gesichert werden, ob diese überhaupt im Rahmen der Kompetenz des StuRas liegt, sondern gleichzeitig eine genaue Offenlegung der bisherigen Bilanzen des Arbeitskreises Ract! erwirkt werden.

Kritisiert wird, dass jährlich um die 12.500€ in den Arbeitskreis fließen, danach aber nicht mehr überprüft wird, was mit diesem Geld geschieht. Das Ziel sei, sicherzustellen, dass mit dem Geld der Studierenden verantwortungsvoll umgegangen wird. Mit der Prüfung und Offenlegung könne somit der Kritik der fehlenden Transparenz entgegengewirkt und eine langfristige Unterstützung des Ract! geplant werden.

FSVV: rechtliche Klärung besteht!

Die LHG macht zudem noch einmal deutlich, dass sie sich, auch aufgrund der offenkundigen Liquidität des StuRas, nicht gegen eine Förderung des Ract! per se ausspricht und auch die Doppelfunktion von Christin Gumbinger als Finanzreferentin und Mitglied des AK Ract! nicht uneingeschränkt anzweifelt. Es gehe vielmehr um eine Grundsatzdiskussion im Sinne der Richtlinien der finanziellen Förderung durch den StuRa. Bis zu einer vollständigen Prüfung solle daher das im Haushaltsplan vorgesehen Budget für den AK Ract! eingefroren werden.

Nach Angaben des Neckarstudenten antwortete die FSVV auf den Antrag, dass eine „rechtliche Klärung“ der Finanzierung des Ract! mit dem Rektorat bereits erfolgt sei, der Antrag der LHG allerdings behandelt werden soll.

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