Die meisten Studierenden wohnen als Mieter*innen in einer WG, einem Wohnheim oder einer eigenen Wohnung. Dennoch herrscht oft viel Unklarheit über Mietverträge, Klauseln und die Frage, was Vermieter*innen eigentlich wirklich dürfen. Hast Du dich auch schon einmal gefragt, ob sie einfach in deiner Wohnung auftauchen dürfen, oder ob beim Auszug die Wohnung tatsächlich neu gestrichen werden muss? Im Rahmen der Bloch-Woche informierte dazu die Rechtsanwältin Rosemarie Schlüntz am 24. 10. 2019 um 16 Uhr im Clubhaus Studierende zum Thema „Mietstreitigkeiten für Anfänger*innen“.
Zur Person
Mit den doch alltagsrelevanten Themen des Mietrechts und den Mietstreitigkeiten befasst sich Rosemarie Schlüntz täglich. Sie arbeitet als Mietrechts-Anwältin in einer Kanzlei in Tübingen. Nebenher ist sie als Rechtsberaterin im Deutschen Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V. tätig und berät Mitglieder kostenlos zu jeglichen Mieterproblemen. Denn wie schon zwei Zuhörer am Anfang der Veranstaltung bemerken, herrscht oft viel Unklarheit und Unverständnis über Mietverträge und als Mieter*in ist man oft unsicher, was eigentlich „legal“ alles verlangt werden darf, und was nicht.
Frau Schlüntz beantwortet an diesem Nachmittag gerne viele der offenen Fragen. Ein großes Problem in Tübingen und Umgebung seien natürlich die hochpreisigen Mieten. Diese würden oft verlangt aufgrund der Nachfrage von Studierenden, sowie aufgrund der zusätzlichen Nachfrage durch gut verdienende, wohnungssuchende Klinikmitarbeitern*innen oder Professoren*innen. Bei ihrem Vortrag warnt sie explizit davor Verträge blind zu unterschreiben und bei großen Wohnungsunternehmen wie der Dr. Michel und Partner KG aus Rottenburg auf der Hut zu sein. Diese knebelten gerne ihre Mieter*innen auf eine Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren ohne Kündigungsmöglichkeiten und mit stark ansteigenden Staffelmieten.
Nebenkosten, Reparaturen, Mängel…
Grundsätzlich sollte man als Mieter*in die Nebenkosten, die nicht umsonst „2. Miete“ genannt werden nicht unterschätzen (oft findet man sie auch unter dem Stichwort „Sonstige Kosten“). Es dürfen nur umlagefähige Stellen auf den Mieter abgewälzgt werden. Vermieter*innen dürfen beispielsweise keine Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten umlegen, z.B. darf eine Heizungsreparatur in der Regel nicht abgerechnet werden. Kosten für Wasser, Beleuchtung und Heizung etc. dürfen wiederum als Nebenkosten abgerechnet werden. Da bei diesen auch schnell ein höherer Betrag zustande kommen kann, lohnt sich meist ein genauerer Blick auf die Betriebskostenabrechnung.
Kosten für Kleinreparaturen von häufig genutzen Gegenständen, beispielsweise Türklinken oder Fenstergriffe, dürfen 3 oder 4 Mal im Jahr bis zu einem Betrag von 100 € umgelegt werden. Wenn beim Einzug die Wohnung unrenoviert und ungestrichen sein sollte, muss auch beim Auszug nicht gestrichen oder renoviert werden. Selbst, wenn das in Verträgen so festgehalten wird, ist diese Klausel unzulässig.
Wohnungsmängel wie Schimmel, der übrigens sehr gerne in Kellerwohnungen auftritt, müssen Vermieter*innen immer unbedingt schnell angezeigt werden, sonst besteht die Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen oder eigene Mieterrechte zu verlieren.
Wichtige Tipps und Infos in Kürze:
- Lies deinen Mietvertrag immer durch, bevor du unterschreibst.
- Mache Fotos beim Einzug!
- Denke an eine Haftpflichtversicherung (v.a. auch, wenn Du Haustiere hast).
- Vermieter dürfen Einkommensbelege oder SCHUFA-Auskünfte von dir verlangen.
- Vermieter haben kein Recht, einen Zweitschlüssel zu behalten.
- Betreten dürfen Vermieter deine Wohnung nur bei vorheriger Ankündigung.
- Als Mieter*in darf deine Kündigungsfrist max. 3 Monate betragen. Die Kündigungsfrist der Vermieter dir gegenüber verlängert sich, je länger du in der Wohnung wohnst.
Fotos: Maren Luithlen