Modell 2: Der Studierendenrat
unterstützt von der Faschaftenvollversammlung (FSVV) und der Grünen Hochschulgruppe
Dieser Vorschlag versucht, die gewachsenen Strukturen in ein rechtsgültiges System zu übertragen.
Im nun vorgelegten Modell der Fachschaften sind 21 Personen im Studierendenrat, 17 von ihnen werden durch Listenwahlen gewählt, hinzu kommen wie bisher vier studentische Senatsmitglieder. Diese werden ebenfalls direkt von den Studierenden gewählt. Die Entscheidungsmacht liegt beim Studierendenrat, dieser darf über Vorschläge abstimmen. Hinzu kommen zwei Vorsitzende und ein Finanzreferent, welche vom Studierendenrat gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitskreise einzurichten und die Arbeit auf vielen Schultern zu verteilen. Daher soll es auch keine bezahlten Referatsstellen geben, anders als beim Studierendenparlament. Zu bestimmten Themen kann es Ur-Abstimmungen geben, deren Beschlüsse bindend sind, wenn ein Quorum von 10% erfüllt wird.
Die bisherigen Fachschaften bleiben als Fachschaftsbezirke erhalten. Deren Beschlüsse müssen im Rahmen des Hochschulrechts von der Fakultätsvertretung abgesegnet werden. Gleichzeitig entsenden die Fachschaftsbezirke Delegierte in die FSVV, die als unabhängige Studierendenvertretung bestehen bleibt und wie auch die hochschulpolitischen Gruppen zu den StuRa-Wahlen antreten kann. Auch im Studierendenrat sind alle Studierenden antrags- und redeberechtigt.
„An Hochschulen gibt es keine rein parteipolitischen Interessen, sondern das Interesse der Studierenden muss im Vordergrund stehen“, sagt Carolin Arnold, Mitglied in der FSVV. Die FSVV und beratende Gremien, wie die Bezirksvollversammlungen sind in der Satzung berücksichtigt.
Modell 1: Das Studierendenparlament (unterstützt von den Jusos, dem RCDS, der LHG und den Piraten)