Da ging es ganz schön ab in den sozialen Medien und auch in der StuRa-Sitzung am heutigen Montag: Die rechtmäßige Überprüfung des Ract!festivals erhitzte die Gemüter.
Grundlage war ein Antrag der LHG, in welchem diese die Frage stellten, ob die finanzielle Förderung des Ract!festivals durch den Studierendenrat, was so de facto schon seit zahlreichen Jahren geschieht, rechtmäßig sei. RCDS und ULF unterstützten diesen Antrag.
Kritisch hinterfragt wurde darin unter anderem die Tatsache, dass die Veranstaltung, die von Geldern der Studierenden finanziert wird, auch für Nicht-Studis offensteht. Außerdem die eventuelle Befangenheit der Finanzreferentin des StuRa Christin Gumbinger, die gleichzeitig im Vereinsvorstand des act! Vereins ist, von welchem das Musikfestival organisiert wird. Ein weiterer zentraler Punkt der LHG war die Tatsache, dass das Festival über das Budget des StuRa-Arbeitskreises Ract! finanziert wird, und somit nicht wie für andere Projekte explizite Anträge auf Förderung gestellt werden müssen.
Der LHG schlug daraufhin harsche Kritik entgegen, dahingehend, dass sie durch diese Überprüfung das Ract!-Festival abschaffen wolle. Die LHG wehrte sich daraufhin mit einer Stellungnahme.
In der StuRa-Sitzung am Montag wurde nun deutlich, dass sich die FSVV die Rechtmäßigkeit der Förderung in der Zwischenzeit bereits von der Rechtsabteilung des Rektorats der Universität Tübingen bestätigen lassen hat. Also genau das, was die LHG in ihrem Antrag unter Punkt 2 forderte.
Deshalb zog die LHG den Antrag auf rechtliche Überprüfung zurück. Unter der Bedingung, dass die Begründung des Rektorats für die Rechtmäßigkeit veröffentlicht wird.
Hier eröffnete sich das nächste Problem: Man sei sich nicht sicher, ob diese Mail veröffentlicht werden dürfe, da es sich um eine private Mail handle, die von der Rechtsabteilung des Rektorats an die FSVV geschickt wurde, so die FSVV. Die Möglichkeiten der Veröffentlichung sollen nun geprüft werden.
Es bleibt also weiter spannend. Fest steht, dass das Ract!festival durch den StuRa gefördert werden darf und werden wird. Stattfinden wird es dieses Jahr am Wochenende des 2. und 3. Juni.
Foto: Felix Müller.