Der Studierendenrat, kurz StuRa, tagt alle zwei Wochen, um die Interessen aller Studierenden an der Uni Tübingen zu vertreten. Wie genau laufen die öffentlichen Sitzungen ab und was wird dort besprochen? Das Wichtigste aus der StuRa-Sitzung vom Montag, 23. Juli, erfahrt ihr hier.
Es wird zur Gewohnheit: Bei der dieswöchigen StuRa-Sitzung kamen nicht genügend stimmberechtigte Mitglieder, um eine Beschlussfähigkeit zu gewährleisten. Deshalb wurden lediglich zwei Anträge und einige allgemeine Punkte besprochen. Beschlüsse können erst wieder bei der nächsten Sitzung in zwei Wochen gefasst werden.
Besprochene Anträge
Der erste Antrag kam von der Hochschulgruppe „Enactus Tübingen“. Dabei wurde ein Kostenvoranschlag für Werbemittel in Höhe von 200€ beantragt. Bei Enactus geht es um soziales Unternehmertum: Projekte, die einen gesellschaftlichen Mehrwert haben, sollen durch wirtschaftliches Handeln realisiert werden. Die Projekte sollen also Geld einnehmen, um ihre eigenen Kosten zu decken, allerdings keinen Profit generieren. Der Antrag der Gruppe wurde kritisch gesehen, da darin Kosten für eine Gage für Flyergestaltung sowie die Finanzierung eines Roll-Up Banners enthalten waren. Da man bei Enactus auch ECTS-Punkte erwerben kann, müsste diese Förderung aus QSM (Qualitätssicherungsmitteln) finanziert werden. Diese sind für dieses Semester allerdings beinahe aufgebraucht.
Anschließend ging es um einen Antrag des studentischen Wissenschaftsmagazins „Faktor14“. Das Magazin will einen wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellen, der Aufgaben wie die Pflege der Webseite und das Verwalten des E-Mail-Postfachs übernehmen soll. Auch dieser Antrag wurde eher kritisch aufgenommen.
Schließlich wurden noch allgemeine hochschulpolitische Themen besprochen.
Unklarheiten im neuen Landeshochschulgesetz
Dass DoktorandInnen zukünftig als eigene Statusgruppe gelten sollen, sorgt für Unklarheiten. Festgeschrieben sind die Neuregelungen im „Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts“, das diesen März vom Landtag verabschiedet wurde. Darin heißt es unter anderem:
„Angenommene eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Hochschule hauptberuflich tätig sind, haben ein Wahlrecht, ob sie ihre Mitwirkungsrechte in der Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (…) oder in der Gruppe der Studierenden (…) ausüben.“