Der schmale Grat

Die Süddeutsche Zeitung berichtete von Universitäten, die trotz Zivilklausel Zuwendungen vom Verteidigungsministerium erhalten haben. Darunter befindet sich auch die Universität Tübingen. Wurde gegen die Zivilklausel verstoßen?
Im September 2010 führte auch die Universität Tübingen eine Zivilklausel ein. Mit einer solchen Klausel verpflichtet sich die Universität nur für zivile Zwecke zu forschen. In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung über steigende Zuwendungen vonseiten des Verteidigungsministeriums für die Rüstungsforschung an deutschen Universitäten wurde auch die Uni-Tübingen genannt. Der Artikel nennt allerdings keine genauen Projekte. Die Hochschulkommunikation geht davon aus, dass die Süddeutsche Zeitung ihre Informationen von einer Bundestagsanfrage der Grünen aus dem Jahr 2013 hat. Darin sei auch ein Forschungsprojekt der Uni-Tübingen verzeichnet. Bei diesem Projekt handele es sich aber nicht um ein militärisches Projekt, sondern um ein medizinisches.

Erforscht werden Narkosemittel

Es ging um Narkosemittel, die ihre Wirkung verlieren, wenn der Patient vorher mit phosphororganischen Verbindungen in Kontakt gekommen ist. Diese Verbindungen befinden sich sowohl in Pflanzenschutzmitteln als auch in Nervengas. Ziel des Projekts sei es, herauszufinden, welche Narkosemittel bei Patienten wirken, die mit diesen Verbindungen in Berührung gekommen sind. Von dieser Forschung profitieren zivile Opfer, Organisationen, zivile Einrichtungen wie die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW), die mit der Bundeswehr kooperiert und Soldaten. Das Forschungsprojekt stehe damit aus Sicht der Hochschulleitung nicht im Konflikt mit der an der Universität Tübingen geltenden Zivilklausel.

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