Der Studierendenrat, kurz StuRa, vertritt die Interessen aller Studierenden an der Uni Tübingen. Wie genau laufen die öffentlichen, zweiwöchigen Sitzungen ab und was wird dort besprochen? Das Wichtigste aus der StuRa-Sitzung vom 14. August erfahrt ihr hier.

Trotz Ferienzeit war der Studierendenrat besetzt und beschlussfähig. Daher konnte über sämtliche Anträge, die beim letzten Treffen am 25.07. vertagt wurden, abgestimmt werden.

Ferienzeit ist Urlaubszeit

Beim nächsten Treffen des Arbeitskreises (AK) Finanzen soll der Haushaltsplan für 2017 weiter besprochen werden. Dieser wurde vom Rektorat bisher nicht genehmigt, weshalb der StuRa bei Anträgen nach den Regeln zur vorläufigen Haushaltsführung verfahren muss.

Der AK Rätebaubrigade war trotz Semesterferien fleißig und hat den Sitzungssaal entrümpelt, der auch gestrichen werden soll. Zudem sollen im Clubhaus Zimmer für die zukünftigen Bürokräfte frei geräumt werden. Das ist jedoch schwierig, weil durch die Urlaubszeit viele Zuständige nicht erreichbar sind und der StuRa von der Universität vertröstet wird, was Renovierungsarbeiten wie Streichen betrifft.

Aktuelle Förderanträge

Der StuRa wird die Ringvorlesung Recht und Wirtschaft im postkolonialen Kontext mit Geld aus den Qualitätssicherungsmitteln (QSM) unterstützen. Die Veranstaltung wird primär von den Fakultäten finanziert, das Geld des StuRas soll aber die überschüssigen Kosten absichern.

Zudem wird die Week of Links mitfinanziert, eine interdisziplinäre Erstsemester-Akademie für nachhaltige Entwicklung, die vom 3. bis zum 7. Oktober stattfinden wird. Dafür wird die Aufwandsentschädigung für zwei Rednerinnen übernommen.

Für das kommende Wintersemester wird das Studierendenmagazin Faktor14 wieder ins Leben gerufen, das Studierenden die Möglichkeit gibt, eigene wissenschaftliche Arbeiten zu publizieren. Das Magazin gab es bereits 2009 und soll nun wieder erscheinen.

Ein weiterer Antrag des Arabischen Filmfestivals wird vertagt, da die Antragsteller nicht anwesend sind, zwecks Fehlkommunikation des letzten Geschäftsführenden Ausschusses (GA) und den Antragstellern.

Neue Förderanträge

Die FSVV reichte einen Antrag auf Änderung der Förderrichtlinien ein. Sie möchten explizit hinzufügen, dass es bei Anträgen nicht auf den Zeitpunkt der Antragsanstellung ankommt. Wichtiger seien die üblichen Förderrichtlinien, wie die Offenheit für alle Studierenden. Grundlage dafür sind beispielsweise Anträge der UN-Hochschulgruppe oder der „Lernreise zu guten Schulen“. Diese Anträge sind zwar für alle offen, weil sich jeder darauf bewerben kann, jedoch profitiert am Ende nur eine begrenzte Anzahl an Studierenden. Der Antrag an den StuRa wird meistens erst dann gestellt, wenn die Studierenden bereits ausgewählt wurden.

Der Antrag der FSVV wird jedoch von LHG, ULF und RCDS kritisiert, da die Förderung in der Praxis nicht vom Zeitpunkt abhängt und diese Änderung der Richtlinien den Antrag eher verkomplizieren würde. Die Entscheidung soll in der FSVV noch einmal besprochen werden.

Die nächste Sitzung wird entweder am 4. oder am 11. September stattfinden.
Grafik: Yvonne Pless

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