Ende letzten Monats verkündigte die Uni Tübingen, welchen Einfluss die Ablehnung des Rahmenvertrages der VG Wort auf die Lernplattform Ilias hat – alle Inhalte, die bisher unter den §52a UrhG fallen, müssen bis zum 31.12.2016 gelöscht werden. Warum man jetzt trotzdem nicht kapitulieren sollte.