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Sterben müssen – Sterben wollen

„Der aktuelle Diskurs um die Suizid Beihilfe“ war Thema eines Vortragsabends im Theologicum am 29.April 2015. In der anschließenden Podiumsdiskussion gingen die Referenten Prof. Bormann und Prof. Höffe auch mit den Zuhörenden ins Gespräch.

Sterbehilfe – ein stetig brisantes Thema, das derzeit auch wieder im Bundesrat diskutiert wird. Ein Thema das uns alle betrifft, weil Sterben zum Leben dazu gehört.

„Doch bevor wirklich darüber verhandelt werden kann und Rechtsänderungen bedacht werden können, bedarf es weiterer Überlegungen, die bisher noch kaum diskutiert wurden“, plädiert Bormann. Der Moraltheologe betont, dass eine Legalisierung von ärztlicher aktiver Sterbehilfe eine ständeethische Veränderung mit sich bringt und einer ethisch reflektierten Sterbekultur in den entsprechenden Einrichtungen bedarf. Grundsätzlich gäbe es zahlreiche Argumente für eine Legalisierung, doch müsse in jedem Fall sehr individuell entschieden werden, vor allem um einem Missbrauch vorzubeugen.

Gründe für das Sterben gäbe es viele, selbst die Angst vor dem Sterben selbst. Es stellt einen gewissen Kontrollverlust da, nicht über Zeit, Ort und Art des eigenen Todes bestimmen zu können. Daher spricht sich Bormann für eine stärkere Aufklärung aus. Man müsse das Sterben vermehrt thematisieren und reflektieren: „Allein die konträre Vorstellung eines ‚guten‘ Todes zeigt den Aufklärungsbedarf“, so Bormann.

„Beihilfe zum Suizid gehört nicht zu den ärztlichen Aufgaben“, sagt Höffe. Der Freitod sei zwar eine eigene Entscheidung, doch die Mithilfe zum Suizid „stark in die Persönlichkeit eingreifend“. Der emeritierte Philosophieprofessor stellt klar, dass ein Suizid nach reiflicher Überlegung und in völliger Freiheit gerechtfertigt ist, was aber meist nicht der Fall sei, da ein Suizidwille meist in Krisensituationen entsteht, in denen die Freiheit oft durch körperliche und psychische Leiden eingeschränkt ist und so selbst bei Schwerstkranken in Frage zu stellen sei.

Passive und aktive Sterbehilfe seien in höchstem Maße zu unterscheiden und individuell zu bewerten. So stellt aber auch Höffe die Frage in den Raum, ob man beim Verhelfen zum Tode noch von ärztlicher Zuwendung sprechen könne.
In der Debatte nahm Höffe, Präsident der Schweizer Ethikkommission für Humanmedizin, Bezug zur Situation in der Schweiz: Er kritisierte die dortige Situation und sprach von organisierter Suizidhilfe und einem Widerspruch zur Präambel der Schweizer Bundesverfassung: „…und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,…“.

Im Anschluss an die Vorträge zeigten sich bei der Podiumsdiskussion der hohe Diskussionsbedarf und die diversen Ansichten zum Thema. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat diesbezüglich entscheiden wird und wie künftig mit diesem Thema umgegangen wird.

Prof. Dr. Franz- Josef Bormann ist Professor für Moraltheologie an der kath.- theol. Fakultät der Universität Tübingen. Er ist Mitglied der Zentralen Ethikkommission und Beauftragter für Bioethik in der Deutschen Bischofskonferenz.

Prof. Dr. mult. Otfried Höffe ist emeritierter Professor für Philosophie an der Universität Tübingen und Präsident der Schweizer Ethikkommission für Humanmedizin.